Apps & Services

Smartphone mit mobil.nrw App und dem Hinweis ‚Jetzt downloaden!‘ auf dem Display.

mobil.nrw App fürs Smartphone

 

Die mobil.nrw-App ist dein nützlicher Begleiter für deine Fahrten im Ruhr-Sieg-Netz. Sie bietet dir eine individuelle Fahrplanauskunft für ganz Nordrhein-Westfalen und informiert dich z. B. zu Verspätungen auf deiner Strecke.

Mit der mobil.nrw-App kannst du den praktischen eTarif eezy.nrw nutzen und darüber hinaus auch direkt über dein Smartphone Tickets, wie etwa Einzelfahrkarten, Tages- oder Monatskarten kaufen. Einfach, schnell und bargeldlos.

Unsere Fahrzeugflotte

Regionalzug mit rot-schwarzem Design

Mit FLIRT sicher ans Ziel

Für den Einsatz auf unseren Linien im Ruhr-Sieg-Netz verfügen wir über eine Flotte von insgesamt 40 modernen Elektrotriebwagen der Bauart Stadler FLIRT 1. Die von uns eingesetzten zwei- bzw. dreiteiligen Niederflurtriebzüge des Schweizer Eisenbahnherstellers Stadler sind auf dem neuesten Stand der Fahrzeugtechnik und bieten dir einen zeitgemäßen Fahrgastkomfort.

Wir für unsere Region

Unter der Marke VIAS betreiben die VIAS GmbH, VIAS Logistik GmbH und VIAS Rail GmbH mehrere in Wettbewerben vergebene Netze im Schienennahverkehr. Gegründet wurde die VIAS GmbH im Jahr 2005. Ihren Betrieb nahm die VIAS noch im selben Jahr mit dem Gewinn der Odenwaldbahn auf, die wir nach einer erfolgreichen Folgeausschreibung und einer 2023 erfolgten Vertragsverlängerung bis 2030 weiterbetreiben.

Seit 2010 fahren wir auch auf der RheingauLinie, die wir nach erneutem Gewinn der Ausschreibung noch bis 2028 betreiben werden. Seit 2017 fahren wir zudem im Erft-Schwalm-Netz und seit 2022 – bis voraussichtlich 2036 – im Niederrheinnetz. 2023 haben wir den Betrieb der Linien im Ruhr-Sieg-Netz übernommen. Der entsprechende Verkehrsvertrag läuft bis Ende 2034.

Symbol für Streckennetz
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Streckennetze
Symbol einer Karte
ca. 0
Mio. Zugkilometer pro Jahr
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Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
Symbol für Triebfahrzeuge
ca. 0
Triebwagen der Typen
FLIRT,LINT & ITINO
Symbol eines Fahrrads

Fahrradmitnahme und Barrierefreiheit

Für die Mitnahme deines Fahrrades in unseren Zügen im Rhein-Sieg-Netz benötigst du entfernungsabhängig ein Fahrradticket. In unseren Zügen ist jeweils die Mitnahme von bis zu sieben Fahrrädern möglich, sofern der Platz nicht für Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird.

In Türbereichen sowie in den Zwischengängen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Bitte beachte auch: In Zeiten mit hohem Fahrgastaufkommen kann es zu Kapazitätsengpässen kommen. Kinderwagen und Fahrgäste im Rollstuhl haben dann immer Vorrang. Insbesondere montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen solltest du daher auf die Mitnahme deines Fahrrades verzichten.

 

Du möchtest in einer Gruppe zusammen mit euren Fahrrädern verreisen? Dann informiere dich bitte vorab telefonisch über die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme – unter 06078 966 930. Im Einzelfall entscheidet unser Zugpersonal abhängig von der jeweiligen Auslastung über die Mitnahme eurer Fahrräder.

 

 

Zur Fahrradmitnahme

Mobilitätsgarantie

Mit der Mobilitätsgarantie hast du bei Verspätungen oder Ausfällen von Bahn und Bus Anspruch auf einen Ausgleich.

Und das in allen neun Verbund- und Gemeinschaftstarifen in NRW sowie im NRW-Tarif – unabhängig davon, mit welchem Nahverkehrsmittel du unterwegs bist. Mehr Informationen zur Mobilitätsgarantie findest du unter mobil.nrw.

 

 

Zur Mobilitätsgarantie

Symbol eines Qualitätssiegels mit Haken
Symbol eines Fahrrads mit einem Schloss

Sicher. Smart. Abgestellt.

Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Uni oder ins Grüne – wer Fahrrad und Bahn clever kombiniert, braucht eine sichere Lösung fürs Abstellen am Bahnhof. Mit Radbox.NRW und Dein Radschloss hast du gleich zwei Services für den smarten Umstieg: wettergeschützte, digital buchbare Fahrradboxen – einfach per App oder online reservieren und per Code öffnen. Ob Tagestrip oder Dauerparker: Hier steht dein Rad sicher und trocken. Und das an immer mehr Standorten in NRW. So wird der Wechsel zwischen Fahrrad und Bahn noch einfacher – und deine Mobilität rundum vernetzt. Weitere Infos findest du unter radbox.nrw und dein-radschloss.de.

 

 

Zu radbox.nrw-Website

Fahrgastrechte

Im Eisenbahnverkehr gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als Fahrgast hast du bei erheblichen Zugverspätungen bzw. bei Ausfall eines Zuges entweder Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Alternativ kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die Ersatzbeförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen. Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung oder Entschädigung eines Zuges der VIAS Rail GmbH oder der VIAS GmbH erfolgt per E-Mail an

 

service@vias-online.eu  

 

über die

 

VIAS Rail GmbH
Region Mitte
Bei den Stockwiesen 26
64823 Groß-Umstadt Wiebelsbach

 

Fülle bitte das dafür bereitgestellte Antragsformular so weit wie möglich aus.

 

Benötigt wird außerdem das Ticket (digital als Scan oder Bild, in Papierform als Original bzw. Ausdruck) sowie alle weiteren relevanten Belege (z.B. die Fahrkarte für den Fernverkehr, Taxiquittung oder Hotelrechnung). Erstattungen/Entschädigungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten, ab Fahrtag, gestellt wurde. Über die Fahrgastrechte hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Bitte beachte, dass die Prüfung deines Antrags innerhalb eines Monats erfolgen wird.

 

Die Einhaltung der gesetzlich verankerten Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr werden vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht. Die Fahrgastrechte beinhalten unter anderem Regelungen zum Beförderungsvertrag, zu Fahrpreisentschädigungen und –erstattungen bei Verspätungen, zum Umgang mit mobil eingeschränkten Personen und zur Reisendeninformation.

 

Hält ein Eisenbahnunternehmen, ein Fahrkartenverkäufer, ein Bahnhofsbetreiber oder Reiseveranstalter die Fahrgastrechte nicht ein, kannst du beim EBA Beschwerde einlegen. Auf eine Beschwerde hin prüft das EBA zunächst den Sachverhalt. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, um das Eisenbahnunternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen, damit deine Fahrgastrechte gewahrt bleiben (z.B. Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags).

 

Weitere Infos

Symbol eines Schreibblocks mit Stift

Fundservice

Du hast einen Gegenstand in den Zügen unserer Linien RE 16, RB 91 und RB 46 verloren oder liegen gelassen? Dann wende dich bitte an den Fundservice der DB – über die Fundservice-Hotline der DB: 030 586 020 909 (Mo – Sa von 8-20 Uhr, sonn- und feiertags von 10-20 Uhr)  Darüber hinaus helfen dir in einem solchen Fall auch gern die DB-Servicemitarbeiter*innen in den Bahnhöfen weiter. Die Abholung bzw. den Versand der Fundsachen kannst du ganz einfach durch Rücksprache mit der DB klären.

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Website: www.eba.bund.de (inkl. Online-Beschwerde)

 

 

Zum Fundservice

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Regionalzug mit rot-schwarzem Design